Freitag, 29. März 2024
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Betrieblicher Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

Ein Brand gefährdet Leben und Gesundheit der Beschäftigten und vernichtet Sachwerte infolge von Rauch und hohen Tem­peraturen. Organisatorische Brandschutzmaßnahmen haben das Ziel, sowohl Brände zu verhüten als auch Vorbereitungen für den Ernstfall zu treffen.

 

Gefährdungen

Eine Brandgefährdung liegt vor, wenn entzündbare Stoffe vorhanden sind und die Brandentstehung ermöglichen. Brände in Betrieben entstehen oft, weil die einfachsten Gebote des Brandschutzes nicht beachtet werden.

Gefährdungen stellen zum Beispiel die folgenden Verhaltens­weisen dar:

• Nichtbeachten des Rauchverbotes

• ungenügende Sicherheitsvorkehrungen bei Schweiß-, Schneid- und Heißarbeiten

• unsachgemäßes Ausleeren von Aschenbechern

• kein Abschalten von Elektrogeräten nach dem Gebrauch

 

Maßnahmen

Verhütung der Brandentstehung:

• Aufeinandertreffen von brennbaren Stoffen und Zündquellen vermeiden

• Gefahren- und Sicherheitshinweise der Hersteller auf Behältnissen von brennbaren Stoffen oder Zubereitungen sowie auf Druckgasdosen genau beachten

• In Bereichen mit leicht brennbaren oder leicht entzündlichen Stoffen nicht rauchen und kein offenes Feuer verursachen. Lassen sich Zündquellen nicht vermeiden, wie zum Beispiel in Werkstätten oder Küchen, dürfen dort keine brennbaren Stoffe gelagert werden.

• Bei Schweißarbeiten oder Arbeiten mit dem Winkelschleifer brennbare Stoffe entfernen oder sicher abdecken; Wand- und Deckendurchbrüche sorgfältig verschließen. Vor Beginn dieser Arbeiten ist ein »Schweißerlaubnisschein« gemäß der DGUV-Regel 100-500 (»Betreiben von Arbeitsmitteln«) auszufüllen.

• elektrische Betriebsmittel regelmäßig von Elektrofachkräften überprüfen lassen; schadhafte Betriebsmittel nicht weiter­benutzen

• Abfälle leicht entzündlicher Stoffe, zum Beispiel Papier oder Verpackungsmaterial, täglich entfernen

 

Vorsorge für die Menschenrettung treffen:

• Durch Alarmeinrichtungen sicherstellen, dass die Beschäf­tigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden. Automatische Brandmelder sind zum Beispiel Rauch-, Wärme- und Flammenmelder.

• Rettungswege und Notausgänge deutlich erkennbar und dauerhaft entsprechend der Technischen Regel für Arbeits­stätten ASR A1.3 (»Sicherheits- und Gesundheitsschutz­kennzeichnung«) kennzeichnen

• Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungskennzeichen bei Ausfall der Stromversorgung durch Beleuchtung, Hinter­leuchtung oder Verwendung nachleuchtender Materialien sicherstellen

• Rettungswege stets freihalten und nicht einengen

• Notausgänge so einrichten, dass sie schnell und leicht zu öffnen sind

 

Vorsorge für die Brandbekämpfung treffen:

• Feuerlöscher entsprechend ASR A2.2 (»Maßnahmen gegen Brände«) auswählen und so anbringen, dass sie für jeden zugänglich sind. Empfohlen wird eine Griffhöhe von 0,80 Meter bis 1,20 Meter.

„Feuerlöscher müssen im Unternehmen deutlich sichtbar und im Brandfall sofort erreichbar sein!“

• Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre prüfen, um ihre Einsatzfähigkeit zu erhalten, und entsprechende Prüfver­merke anbringen

 

Brandschutzhelfer bestellen:

Für jeden Betrieb sind Brandschutzhelfer zu benennen; in der Regel sind fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Sie müssen fachkundig unterwiesen werden, um bei der Brandbekämpfung und Evakuierung von Personen helfen zu können.

 

Brandschutzbeauftragte bestellen, wenn branchenbezogen oder gesetzlich notwendig:

Brandschutzbeauftragte müssen nicht generell, aber bei­spielsweise gemäß der Verkaufsstättenverordnung beziehungsweise gemäß der Industrie­baurichtlinie bestellt werden. Diese beraten und unterstützen den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisa­torischen Brandschutzes.

 

Brandschutzordnung erstellen:

• Alle Informationen und Regelungen, die im Brandfall, aber auch zur Verhütung von Bränden wichtig sind, in einer Brandschutzordnung zusammenstellen. Sie besteht aus drei Teilen (Teile A, B und C); Aufbau und Inhalt sind in DIN 14 096 (»Brandschutzordnung«) geregelt.

• die Brandschutzordnung den Beschäftigten in regelmäßigen Unterweisungen und Aushängen bekanntgeben

Aushang gemäß der Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A

 

Flucht- und Rettungsplan erstellen:

• einen Flucht- und Rettungsplan gemäß ASR A2.3 (»Flucht­wege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan«) aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeits­stätte dies erfordern – zum Beispiel bei unübersichtlicher Fluchtwegführung oder regelmäßiger Anwesenheit betriebs­fremder Personen

• Flucht und Rettungspläne gut sichtbar aufhängen, mindes­tens im Format DIN A3, und diese immer auf dem aktuellen Stand halten

Feuerwehrplan anfertigen

• einen Feuerwehrplan gemäß den Anforderungen nach DIN 14095 (»Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen«) anfertigen

• alle Angaben immer auf dem aktuellen Stand halten

„Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden. Sie informieren über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte.“

 

Unterweisung und Brandschutzübungen durchführen

• Beschäftigte auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten im Brandfall hinweisen

• regelmäßig Brandschutzübungen durchführen; dazu zählen Hausräumungen und Löschübungen.

„Beschäftigte sind mindestens einmal jährlich gemäß der Brandschutzordnung im Verhalten im Brandfall zu unterweisen.“

 


Weitere Informationen:

DGUV: Betrieblicher Brandschutz


 

Quelle: BGHW Berufsgenossenschaft

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