Donnerstag, 28. März 2024
Notruf: 112

Poolbefüllung- keine Aufgabe der Feuerwehr

Die Anzahl von Hauseigentümern, die größere Wasserbehälter, beispielsweise Pools, mit Wasser befüllen, ist in den letzten Jahren sehr stark angestiegen.

Immer häufiger fragen Bürger nach der Möglichkeit bzw. äußern den Wunsch, ihren Pool über einen Hydranten zu befüllen.

Aufgrund hygienischer Vorschriften ist es nicht mehr zulässig, diese Behältnisse über Hydranten selbst aus dem Trinkwassernetz zu befüllen. Auch eine Befüllung durch die örtlichen Feuerwehren ist nicht statthaft.

Anhand entsprechender Hinweise durch das Gesundheitsamt, darf im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Thierhaupten eine Poolbefüllung nicht mehr über Standrohre, sondern nur noch über die Hausanschlüsse vorgenommen werden!

Gründe für eine Untersagung sind:

  • Unsachgemäße Hydrantenanwendung – Schäden durch Fehlhandlungen
  • Hygienevorschriften (DIN EN 1717, DIN 1988-100 und DVGW W 405-B1)
  • Bereitschaftsdiensteinsätze durch unangemeldete hohe Wasserentnahmen
  • Druckabfall im Netz durch unkontrollierte Entnahmen
  • Die Bedienung von Hydranten darf nur von Personal des Wasserzweckverbandes und unterwiesenen Feuerwehrleuten - zu Übungs- und Löschzwecken erfolgen
  • Poolwasser ist Schmutzwasser und muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden

Quelle: Zweckverband zur Wasserversorgung der Thierhauptener Gruppe, FF Münster;

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